Hinterbliebenenrente in der Schweiz – Alles, was man wissen muss

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In der Schweiz gibt es für fast jede Lebenslage ein passendes Gesetz – so auch für den Fall, dass eine geliebte Person das Zeitliche segnet und wir uns plötzlich als Hinterbliebene wiederfinden. Zum Glück gibt es die Hinterbliebenenrente, die uns dabei hilft, den Lebensstandard zu halten, auch wenn der Ehepartner oder die Eltern uns verlassen haben. Doch wie funktioniert diese Rente eigentlich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und welche Stolpersteine gibt es?

Ein kurzer Überblick über die Hinterbliebenenrente – Wer bekommt was?

In der Schweiz gibt es im Rentensystem für Hinterbliebene klare Regeln, doch das bedeutet nicht, dass sie auf den ersten Blick verständlich sind. Es gibt zwei Hauptarten von Hinterbliebenenrenten: die Witwen- oder Witwerrente und die Waisenrente. Wenn der Ehepartner stirbt, springt die Witwen- oder Witwerrente ein und sorgt dafür, dass der verbliebene Partner nicht auf Spaghetti mit Ketchup umsteigen muss. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür, diese Rente zu bekommen, so kompliziert, dass man fast ein Jurastudium benötigt, um sie zu verstehen.

Grundsätzlich haben Witwen Anspruch auf die Rente, wenn sie entweder Kinder haben oder über 45 Jahre alt sind. Witwer hingegen – ja, das ist kein Witz – bekommen die Rente nur, wenn sie ebenfalls Kinder haben. Ohne Kinder, so scheint es, werden Witwer im schweizerischen Rentensystem eher stiefmütterlich behandelt. Waisenrenten wiederum gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, oder bis zum 25., wenn das Kind noch in der Ausbildung steckt. Man merkt: Die Schweiz mag klare Regeln, aber sie macht es den Bürgern nicht gerade leicht, sie zu durchschauen.

Die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente – Nicht jeder kommt in den Genuss

Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist in der Schweiz an strikte Regeln geknüpft, was uns zum nächsten Punkt bringt: die Voraussetzungen. Man könnte meinen, dass ein Abschied vom Partner schlimm genug ist, aber das Rentensystem setzt noch eine Schippe drauf, indem es den Anspruch an etliche Bedingungen knüpft. Für Witwen und Witwer gilt: Sie müssen entweder Kinder haben, wie bereits erwähnt, oder eben das magische Alter von 45 Jahren erreicht haben. Damit stellt sich die interessante Frage: Was passiert, wenn man 44 ist und der Partner unerwartet verstirbt? Tja, da gibt’s keinen Trost von der Rentenkasse.

Für Kinder gelten ebenfalls Einschränkungen, obwohl diese weniger streng sind. Die Waisenrente ist etwas großzügiger gestaltet, aber auch hier gilt: Nur bis zum Abschluss der Erstausbildung oder dem Erreichen des 25. Lebensjahres gibt es Unterstützung.

Wie hoch ist die Hinterbliebenenrente?

Natürlich fragt sich jeder: Wie hoch ist die Witwenrente in der Schweiz? Die Höhe der Hinterbliebenenrente in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Alter, der Verdienst des verstorbenen Partners und die Anzahl der Beitragsjahre. Witwen und Witwer erhalten in der Regel 80 Prozent der Altersrente des verstorbenen Partners.

Waisenrenten betragen 40 Prozent der Altersrente und können, falls beide Eltern verstorben sind, sogar doppelt gewährt werden. Man könnte also sagen, die Rente zeigt Mitgefühl – zumindest in Zahlen ausgedrückt. Dennoch bleibt auch hier das Gefühl, dass es kaum reicht, um die laufenden Kosten in einem der teuersten Länder der Welt zu decken.

Swiss Serenity hilft bei der Rentenbeantragung

Natürlich klingt das alles kompliziert und wie eine Herausforderung, die fast so knifflig ist wie ein Schweizer Uhrwerk! Doch zum Glück gibt es Unterstützung: Unternehmen wie Swiss Serenity haben sich darauf spezialisiert, Menschen in genau solchen Situationen zu helfen. Sie kennen die Feinheiten des Systems und sorgen dafür, dass man bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente keinen Fehler macht und alle Stolperfallen gekonnt umgeht.

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